dank mediterranem Flair mit authentischer
Gastfreundschaft.
- TV/Radio
- Telefon
- Wifi kostenfrei
- Zimmersafe
- Minibar
- Nespresso Maschine
- Haartrockner
- Bademantel sowie Badeschuhe
- Dusche und WC
- Frottierwäsche
- Verschiedene Pflegeprodukte
- Sowie Badewanne (Doppelzimmer Comfort)
- Klimaanlage (Doppelzimmer Panorama, Superior)
- Grosse Regendusche, WC separat (Doppelzimmer Superior)
ab CHF 360.–
ab CHF 390.–
- Spa&Wellness
- Schwimmbad
- Fahrradverleih
- Kostenfreies Parken
- Fitnessraum
- Meetings&Events
- Restaurant
- Bar
- Kostenfreies Wifi
- Haustiere
- Rauchfrei
- Familienzimmer
- Kaffeemaschine im Zimmer
- Klimaanlage
- Lift
- Gutscheine
Kontaktdaten des Unternehmens
Verantwortung:
Julia Tobler, Geschäftsleiterin
Einzelunternehmung
Hotel Tobler
Walter Tobler
Via Strada Collina 28
6612 Ascona Schweiz
info@hotel-tobler.ch
Tel: +41 91 785 12 12
Fax: +41 91 785 12 13
Handelsregister
Numero IVA/MWST CHE-100.863.786
Natura giuridica: Ditta individuale
Iscrizione: 25.07.1997
Radiazione Riporto: CH-509.1.006.274-1
Ditta Ref Sede 1 Walter Tobler 1 Ascona
Recapito Albergo Tobler, 1 Via Collina 6612 Ascona
Modalità di firma: Tobler, Walter, da Wetzikon ZH, in Ronco sopra Ascona titolare firma individuale
Disclaimer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der/dem Hotel Tobler (Einzelunternehmung) als Betreiberin des Hotel Tobler – Julia Tobler, im Folgenden als Hotel bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Locarno/Ascona Tessin Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechtes zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3 Definitionen
Gruppen: werden im Hotel Tobler nicht untergebracht – nur private Veranstalter oder Familien.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.
4 Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6 Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer Anreise nach 21.00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 17.00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 1 Stunde und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
7 Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel Tobler eingetroffen sein.
8 Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 3000.- kann das Hotel eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von Fr. 10.00 erheben.
Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
9 Rücktritt durch das Hotel
Bis und mit 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel oder der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10 Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung innerhalb 5 Tage vor Anreise wird die 1 Nacht in Rechnung gestellt. Hingegen bei einer Stornierung vor den 5 Tagen der Anreise, bleibt eine Stornierung kostenfrei – anschliessend wird wie oben bereits erwähnt, 1 Nacht verbucht.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten oder Onlinebuchungen.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren im Einzelnen:
Einzelreservationen
- Bis und mit 5 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 1 bis 5 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:
1 Übernachtung gemäss Reservationsbestätigung.
- nicht Erscheinen (No Show):
Gesamtbetrag gemäss Reservationsbestätigung.
Bedingungen bei speziellen Anlässen (z.B. Messen, Fasnacht, Sessionen, Konzertwochen, Seminaren, Hochzeiten etc).
Die Annullation für Reservationen während dieser speziellen Zeiten/Anlässe sind nur bis 4 Wochen vor dem bestätigten Anreisedatum kostenfrei möglich.
Für alle Reservationen während dieser Anlässe wird eine 50%ige Vorauszahlung verlangt, welche der Gast umgehend, jedoch spätestens bis zum Ende der gesetzten Frist zu bezahlen hat. Erfolgt diese Vorauszahlung nicht, so kann das Hotel die Zimmer anderweitig vergeben. Daraus entstehende Umtriebe oder Nichtvermietungen von Zimmern können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
11 Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
12 Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Die/Der vom Hotel abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 80.- und der Verlust der Karte/Schlüssel mit CHF 120.- dem Gast in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.
Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten.
13 Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert. Gerne wird auch auf Wunsch des Gastes bei grosser Zufriedenheit den Aufenthalt verlängert.
14 Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld von 10.- pro mitgeführte 75cl Flasche und 2,50.- pro Tischgedeck bei Speisen zu verlangen.
15 Abwicklung von Veranstaltungen
Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.
Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen sowie weitere Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
16 Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal sowie Zimmer. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast sowie seine persönliche Reiserücktrittsversicherung.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
17 Handlungen, Benutzung und Haftung
Hotel
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben oder im eigenen Safe im Zimmer aufbewahrt, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.
Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption oder im Zimmer aufzubewahren.
Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste jeglicher Art.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Dritter
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
18 Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch des Gastes einen Arzt (Hausartzt, Zahnartzt etc.), welcher auf der Hotelmappe ersichtlich ist. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Hotel. Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes. Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel.
Bei einem natürlichen Todesfall des Gastes während des Aufenthaltes im Hotel Tobler, wird die erste Nacht in Rechnung gestellt. Bei einem längerfristigen Arragement (ab 7 Nächte), werden 50% des Gesamttotals in Rechnung gestellt.
Das Hotel Tobler verfügt über eine Notfallnummer welche im Hausprospekt, in der Zimmermappe und am Hoteleingang klar ersichtlich ist. Alle Hotelzimmer vefügen über ein Notfalltelefon welches direkt zur Securiton weitergeleitet wird. Die Villa Toblerina vefügt über eine intakte Telefonlinea am Hauseingang.
19 Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden (CHF 20.- pro Haustier).
Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung dem Hotel vorzulegen.
In den Gesellschafts-, Restaurant- und Veranstaltungsräumen sowie im Wellnessbereich des Hotels dürfen sich keine Tiere aufhalten.
20 Klimaanlage und Fahrräder
Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht alle Zimmer mit Klimaanlage ausgestattet sind. Erwähnen Sie ihre Notwendigkeit bei der Reservierung. Gerne stellt Ihnen das Hotel Fahrräder zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Da die Anzahl begrenzt ist, bitten wir Sie sich rechtzeitig an der Reception zu melden. Es werden keine Modelle vorab reserviert. Sollten Schäden jeglicher Art oder der Verlust des Fahrrades nach der Benutzung nach der Benutzung von Seitens des Gastes festgestellt werden, hat das Hotel das Recht, den Schaden in Rechnung zu stellen.
21 Wellnessanlage/ Fitnessraum/ Spielzimmer
Der gesamte Wellnessbereich ist von 08:00-20:00 Uhr für Sie zugänglich. Diese Zeiten wurden so ausgewählt, dass wir innerhalb dieses Zeitraums die Anlagen beaufsichtigen können. Unser neues Belüftungssystem garantiert Ihnen reine Frischluftzufuhr, dennoch ist zwischen den Besuchszeiten das Desinfizieren der Räumlichkeiten notwendig, um die Gesundheit unserer Gäste und den Mitarbeitern zu garantieren. Die Öffnungszeiten sind verbindlich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
22 Bistro «Tre Palme» des Hotels sowie der Villa Toblerina
Das Hotel Tobler sowie die Villa Toblerina verfügen über ein Bistro welches von 07:30 bis 17:30 durchgehend warme und kalte Speisen anbietet. Es ist nicht möglich im Restaurant à la carte oder auf Halbpensionsangebot zu speisen. Gerne bieten wir unseren Gästen die Möglichkeit an, zwischen der oben angegebenen Öffnungszeit an, Speisen aus unserem Angebot vorzubestellen und diese auf Wunsch(zeit) bis max. bis 22:00 bereit zu stellen und zu servieren. Unser Abendservice bleibt unverändert bis 22:00/22:30 vorhanden, um den Barbetrieb zu führen und um Spätanreisen einzuchecken.
23 Villa Toblerina
Für die Villa Toblerina gelten dieselben Rechtlinien des Hotel Tobler. Bitte beachten Sie, dass unsere Villa als B&B fungiert und somit die Benutzung nicht aller Dienstleistungen des Hotels im Preis inbegriffen sind, wie z.B.:
- Die Wellnessanlage (mit Ausnahme des Aussenschwimmbades);
- Der Fitnessraum;
- Veloverleih;
- Transfer von und zum Hotel/Villa
Im Anschluss der Zimmerübergabe wird die Räumlichkeit nach Bedarf gereinigt. Der Hotelservice sowie die Hotelleistungen sind nicht im Preis inbegriffen. Dies schliesst die Inneneinrichtung sowie Ausstattung mit ein. Die Bettwäsche, sowie Badetücher und Pflegeprodukte werden bei Anfrage ausgewechselt. Fehlende Produkte des Inventares nach Abreise des Gastes werden nach abgeschlossenem Aufenthalt in Rechnung gestellt oder via Kreditkarte abgebucht.
24 Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Nach Ablauf einer 12 monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.
25 Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
26 Gutscheine und Gutscheinähnliche-Leistungen
Gutscheine des Hotel Tobler können sowohl als Übernachtungs- als auch Wertgutscheine sein. Diese haben eine Gültigkeit von einer Saison. Bei persönlicher Nachfrage des Gastes kann das Auslaufdatum verschoben/verlängert werden. Dies hängt aber von der Kolanz des Hotels ab.
Es werden keine Leistungen des Hotels an nicht Hotelkunden gewährleistet (Kunden ohne Übernachtung).
27 Datenschutzbedingungen der Kunden, Mitarbeiter des Hotels sowie Dritte
Persönliche Daten der Gäste werden zur Erfassung der Zimmer- oder Eventbuchung verwendet und für die jährliche Weitergabe von Informationen bezüglich neuer Angebote und Preisen von Seiten des Hotels benutzt (Hausprospekt, Newletter und Flyer). Auf Wunsch werden persönlich bestätigte und identifizierte Gästedateien gelöscht und nicht aufbewahrt (System Protel). Gleichzeitig wird von einer Kontaktierung von Seiten des Hotel abgesehen.
Gästekorrespondenz sowie jegliche Dokumentation, welche mit dem geschäftlichen Rechnungswesens des Gastes zu tun hat (Rechnungen, Gutscheine, Auslagenzahlungen mit dem Hotel Tobler) werden nach Gesetzt im Hotelarchiv aufbewahrt. Daten der Gäste sowie persönliche Merkmale werden nicht an Dritte weitergeleitet.
Es wird dem Hotelpersonal untersagt persönliche Dokumente oder Informationen der Gäste an Dritte weiterzuleiten. Das selbe gilt für die Weiterleitung von vertraulichen Dokumenten und Informationen des Betriebes, der internen Zahlen, Wirtschaftliche Situation etc. Das Hotel Tobler untersagt jeglichem Mitarbeiter oder Dritten (Gast, Passant) ohne Erlaubnis Fotografien des Gelendes, Zimmer, Ausstattung, Daten oder Dokumente ohne Erlaubnis freizugeben. Dies gilt auch für social Networks (Facebook, Twitter, Instagram, etc) sowie auch für online Reservierungsportalen (Booking, Tripadvisor etc).
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
Jegliche Art der Weitergabe von Hotel Toblers Eigentumm ohne schriftliche Erlaubniss von Seiten der Familie Tobler, Julia Tobler der Geschäftsleitung, ist rechtswiedrig und wird je nach Fall straflich verfolgt. Dies gilt auch für die Produkte Hotel Tobler welche unter Markenschutz stehen (Logo, hausgemachte Produkte).